Abgeschickt von Günter K.V. Vetter am 18 Februar, 2010 um 12:49:30
Obwohl die Gewährung von Wohngeld eine wichtige sozialpolitische Leistung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist, hat sich die Senatsverwaltung für Soziales für die nicht hinnehmbaren langen Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen für nicht zuständig erklärt. Sie lehnte in diesem Bereich jegliche Verantwortung ab und schob statt dessen diese anderen Senatsfachverwaltungen und vor allem den Bezirken zu. Gleichfalls lehnte die Sozialsenatorin Bluhm ab, zwischen den beteiligten Verwaltungen zur Verbesserung der Situation koordinierend tätig zu werden.
Dieses Verhalten ist nach meiner Auffassung grob fahrlässig gegenüber der Berliner Bevölkerung und verstößt zudem gegen die Pflicht des Senats, die Bezirke so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Das ergibt sich im Übrigen aus unserer Verfassung (Artikel 28 Grundgesetz).
Ergebnis dieses verantwortungslosen Handelns ist: Alles bleibt so, wie es ist. Die Finanzierungslücken für die Arbeit in den Bezirken wird nicht geschlossen, der Personalmangel in den Wohngeldämtern bleibt bestehen und die Betroffenen müssen sich weiter auf lange Bearbeitungszeiten für ihr Wohngeld einrichten.
Damit hat der rot-rote Senat wieder einmal sein wahres soziales Gesicht gezeigt